top of page
Caritas-Sozialstation
Sankt Paulus e.V.
Prischoßstraße 6
63755 Alzenau
Beratungsbesuch
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Beratungsbesuch nach §37 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet eine Beratung nach §37 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch ) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen zu lassen.
Pflegegrad I: Beratungsbesuch nur nach vorheriger Genehmigung der Pflegekasse
Pflegegrad II und III: ein Beratungsbesuch pro Halbjahr
Pflegegrad IV und V: ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr
bottom of page