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Beratungsbesuch

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

Beratungsbesuch nach §37 SGB XI für Pflegegeldempfänger

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet eine Beratung nach §37 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch ) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen zu lassen.

Pflegegrad I:  Beratungsbesuch nur nach vorheriger Genehmigung der Pflegekasse

Pflegegrad II und III: ein Beratungsbesuch pro Halbjahr

Pflegegrad IV und V: ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr

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